pharma-kritik
Werbung und Evidenz
- Autor(en): Etzel Gysling
- pharma-kritik-Jahrgang 45
, Nummer 4, PK1284
Redaktionsschluss: 2. Februar 2024
Vorausschicken möchte ich, dass ich Placebowirkungen keineswegs für vernachlässigbar oder wertlos ansehe. Es besteht kein Zweifel, dass solche nicht-pharmakologischen Wirkungen oft zum Erfolg von Behandlungen und zum Wohlbefinden der Behandelten beitragen. In verschiedenen Studien konnte zudem gezeigt werden, dass auch als Placebos deklarierte Mittel («open label placebos») bei verschiedenen Erkrankungen eine nachweisbare Wirkung zeigen können.
Dennoch möchte ich einmal mehr die Frage stellen, ob denn die ubiquitären Heilsversprechungen, die sich im Internet, in der Fernseh-Werbung, ja selbst in «Fachzeitschriften» (die uns gratis zugestellt werden) finden, im Zeitalter der Evidenz-basierten Medizin legitim seien. Zugegeben: es wird nirgends propagiert, z.B. bei bedrohlichen Infek-tionskrankheiten Arzneimittel mit ungenügendem Wirkungsnachweis einzusetzen. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Präparaten, die zwar durchaus eine Wirkung ausüben – ob diese jedoch (als pharmakologische Wirkung) tatsächlich einen nennenswerten Beitrag zur Besserung oder Heilung beiträgt, ist nicht immer anerkannt. Nicht selten ist die Wirksamkeit für bestimmte Krankheitszustände nachgewiesen, aber nicht in dem in der Werbung propagierten Ausmass. Viel zu häufig werden für Acetylcystein, Multivitamine, Magnesium, Bakterienpräparate und eine grosse Zahl von Phytotherapeutika (z.B. Ginkgo, Echinacea, Pfefferminzöl) Erfolge versprochen, die ganz einfach nicht der aktuell vorhandenen Evidenz entsprechen. Dass diese Mittel auch unerwünschte Wirkungen haben können, wird in der Regel sehr diskret behandelt oder hinter der Formel «Wenden Sie sich an eine Fachperson und lesen Sie die Packungsbeilage» versteckt.
Dennoch möchte ich einmal mehr die Frage stellen, ob denn die ubiquitären Heilsversprechungen, die sich im Internet, in der Fernseh-Werbung, ja selbst in «Fachzeitschriften» (die uns gratis zugestellt werden) finden, im Zeitalter der Evidenz-basierten Medizin legitim seien. Zugegeben: es wird nirgends propagiert, z.B. bei bedrohlichen Infek-tionskrankheiten Arzneimittel mit ungenügendem Wirkungsnachweis einzusetzen. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Präparaten, die zwar durchaus eine Wirkung ausüben – ob diese jedoch (als pharmakologische Wirkung) tatsächlich einen nennenswerten Beitrag zur Besserung oder Heilung beiträgt, ist nicht immer anerkannt. Nicht selten ist die Wirksamkeit für bestimmte Krankheitszustände nachgewiesen, aber nicht in dem in der Werbung propagierten Ausmass. Viel zu häufig werden für Acetylcystein, Multivitamine, Magnesium, Bakterienpräparate und eine grosse Zahl von Phytotherapeutika (z.B. Ginkgo, Echinacea, Pfefferminzöl) Erfolge versprochen, die ganz einfach nicht der aktuell vorhandenen Evidenz entsprechen. Dass diese Mittel auch unerwünschte Wirkungen haben können, wird in der Regel sehr diskret behandelt oder hinter der Formel «Wenden Sie sich an eine Fachperson und lesen Sie die Packungsbeilage» versteckt.
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Werbung und Evidenz (2. Februar 2024)
Copyright © 2024 Infomed-Verlags-AG
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pharma-kritik, 45/No. 4
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