Helmobligatorium schützt radfahrende Kinder
- a -- Macpherson AK, To TM, Macarthur C et al. Impact of mandatory helmet legislation on bicycle-related head injuries in children: a population-based study. Pediatrics 2002 (November); 110: e60 [Link]
- Kommentar: Beat Kehrer
- infomed screen Jahrgang 7 (2003)
, Nummer 2
Publikationsdatum: 1. Februar 2003 - PDF-Download dieses Artikels (automatisch generiert)
Studienziele
Laut einer systematischen Übersicht der «Cochrane Collaboration » wird durch das Tragen eines Helms das Risiko von Kopfverletzungen bei Fahrradunfällen um bis zu 88% und von Gesichtsverletzungen um bis zu 65% reduziert. Es wurde auch gezeigt, dass gesetzliche Vorschriften das Tragen von Helmen fördert. In dieser Studie wurde der Einfluss von Gesetzesvorschriften zum Tragen eines Helms auf die Häufigkeit von Kopfverletzungen bei radfahrenden Kindern untersucht.
Methoden
In 4 kanadischen Provinzen wurde zwischen 1995 und 1997 ein Helmobligatorium eingeführt, in den andern 8 Provinzen hingegen nicht. In Kanada werden alle Hospitalisationen beim «Institute for Health Information» gemeldet. Für die Studie untersuchte man die Daten der Jahre 1994 bis 1998 von Kindern im Alter von 5 bis 19 Jahren, die mit Kopf- oder anderen Verletzungen durch einen Fahrradunfall hospitalisiert wurden.
Ergebnisse
Während den 4 Jahren wurden 9'769 Kinder hospitalisiert, die sich beim Radfahren verletzt hatten. 35% von ihnen hatten Kopf-, 65% andere Verletzungen erlitten. Vor der Einführung der ersten Gesetzesvorschriften war die Rate von Kopfverletzungen in den Provinzen mit und ohne spätere Gesetzesvorschriften praktisch identisch (18/100’00 Kinder). In den folgenden 4 Jahren sank die Rate in den Provinzen ohne Obligatorium auf durchschnittlich 13/100'000 ab, in den Provinzen mit Obligatorium hingegen auf 10/100'000. Die übrigen Verletzungen nahmen ebenfalls ab, hier fand sich jedoch kein signifikanter Unterschied zwischen den beiden Gruppen.
Schlussfolgerungen
In den kanadischen Provinzen mit einem Helmobligatorium hat die Zahl der Kopfverletzungen bei radfahrenden Kindern innerhalb von 4 Jahren stärker abgenommen als in den übrigen Provinzen. Gesetzesvorschriften zum Tragen eines Helms sind also eine wirksame Massnahme zur Verhinderung von Kopfverletzungen bei radfahrenden Kindern.
Gerade Kinder – für die das Fahrrad oft das einzige verfügbare Transportmittel darstellt und zudem als Freizeitgerät eine bedeutende Rolle spielt – erleiden häufig Kopf- , Gehirn- und Gesichtsverletzungen, die durch das Tragen eines Helmes beeinflusst werden können. Die vorliegende Studie zeigt eindrücklich auf, wie diese Verletzungsgefahr für Kinder durch eine gesetzlich vorgeschriebene Helmtragpflicht nicht nur zahlenmässig, sondern auch im Schweregrad signifikant vermindert werden kann. Dass es sich dabei nicht nur um einen allgemeinen Trend handelt, der von der Gesetzgebung unabhängig ist, zeigt sich sehr schön im Vergleich zwischen den Provinzen Kanadas, die über eine entsprechende Gesetzgebung verfügen, mit denjenigen, in denen das Tragen eines Helmes freiwillig ist. Es handelt sich um eine auch für uns bedeutende Studie, die unsere Haltung bezüglich Helmtragpflicht beeinflussen sollte: Pflichtlektüre für Verkehrspolitiker!
Beat Kehrer
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